Als Grenzgänger in der Schweiz steht bei uns deine passende Krankenversicherung im Fokus. Egal, ob du aus Deutschland, Frankreich oder einem anderen Nachbarland kommst und bereits in der Schweiz arbeitest oder gerade den Schritt planst: Wir finden für dich die richtige und günstigste Krankenversicherung.
Gesetzliche Anforderungen für Grenzgänger in der Schweiz
Wer als Grenzgänger mit G-Bewilligung in der Schweiz arbeitet und im Ausland wohnt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder im Fürstentum Liechtenstein lebst.
Sobald du eine Arbeitsstelle in der Schweiz antrittst, hast du innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit, dich für eine passende Krankenversicherung zu entscheiden. Wichtig: ohne fristgerechte Anmeldung wirst du automatisch einer Krankenkasse zugeteilt – häufig zu deutlich höheren Kosten und ohne Wahlmöglichkeiten.
Damit das nicht passiert, unterstützen wir dich dabei, die richtige Grenzgänger-Krankenversicherung zu wählen, die zu deinem Wohnland, deinem Einkommen und deiner persönlichen Situation passt.
Mehr Informationen zu gesetzlichen Vorgaben findest du auf admin.ch.
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Wir prüfen alle Angebote für Grenzgänger und finden die Krankenversicherung, die genau zu deiner Situation passt.
Von der Beratung bis zur Anmeldung kümmern wir uns um den gesamten Prozess, damit du keine Zeit verlierst und dich um keinen Papierkram kümmern musst.
Dein persönlicher Ansprechpartner begleitet dich dauerhaft bei allen Fragen rund um deine Krankenversicherung.
Wir dürfen mit zahlreichen Temporärbüros zusammenarbeiten, die regelmässig Mitarbeitende aus Grenzregionen vermitteln. Diese Büros vertrauen auf unsere langjährige Expertise.
FAQ
Ja, wer in der Schweiz arbeitet, muss eine Schweizer Krankenversicherung haben.
Die gesetzliche Grundversicherung (KVG) in der Schweiz ist für alle Grenzgänger verpflichtend.
Die Kosten hängen vom gewählten Versicherungsmodell, Wohnland und Alter ab, liegen aber oft unter denen einer regulären Schweizer Vollversicherung.
Alle Schweizer Kassen bieten gesetzlich gleiche Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen.
Ja, Grenzgänger können sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.
In der Regel deine G-Bewilligung, einen Identitätsnachweis und Angaben zu deinem Wohnland und Arbeitgeber.